Globale Umfrage: Vier von fünf Befragten betrachten den Zugang zum Internet als Menschenrecht
GlobeScan hat im Auftrag des BBC World Service eine weltweite Umfrage durchgeführt, bei der mehr als 27.000 Erwachsene in 26 Ländern befrat wurden. 87% der Befragten äußerten, dass der Zugang zum Internet als fundamentales Menschenrecht eingestuft werden sollte. Besonders in Südkorea, Mexiko und China meinte dies eine überdurchschnittlich große Zahl an Befragten.
Die Mehrzahl der Nutzer sehen einen sehr positiven Wandel durch das Internet in ihrem Leben, insbesondere durch die schnell verfügbaren Informationen, die Integration in soziale Netzwerke und sogar durch empfundene größere Freiheit. Letztere Aussage trafen 78% der Befragten. Dennoch wagt es die Hälfte der Internetnutzer nicht unbedingt, ihre wirkliche Meinung online deutlich zu äußern – dies gilt interessanterweise sogar für Länder mit hoher Internetnutzung wie z.B. Japan, Korea, Frankreich, Deutschland und China. Damit in Einklang steht, dass die Mehrzahl der Befragten regulatorische Eingriffe in das Netz absolut ablehnt.
Die Umfrage ist hier zu finden: http://www.globescan.com/news_archives/bbc2010_internet/
Anschlusseigner haftet für Angebot in Tauschbörse
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 6 U 101/09) aus Dezember 2009 muss eine Frau aus Bayern die Kosten einer Abmahnung, sowie Prozeßkosten wegen des Angebotes einer größeren Menge von Musiktiteln in Online-Tauschbörsen an die klagenden Musikkonzerne zahlen. In 2005 waren vom Internetanschluss der Beklagten eine ganze Reihe von Titeln zum Tausch/Download angeboten worden, wobei aber die Verurteilte bestreitet, selbst für die Tauschangebote verantwortlich gewesen zu sein, da außer ihr auch ihr Ehemann und ihre minderjährigen Söhne Zugang zu dem Internetanschluss hatten. Die Beklagte konnte keine Sicherung (Firewall, eingeschränkte Nutzerkonten) gegen illegale Nutzung des Anschlusses und auch sonst keine Maßnahme zur Wahrnehmung der elterlichen Kontrollpflichten nachweisen. Lt. OLG Köln reichen bloße Verbote der Teilnahme an Tauschbörsen ohne weitere Kontrollen nicht aus, weswegen die Anschlussinhaberin letztlich für die Urheberrechtsverletzungen zu haften habe.
Sapir: Ähnlichkeitssuche in audiovisuellen Medien
Das SAPIR-Projekt (Search In Audio Visual Content Using Peer-to-peer IR) verschiedener Forschungsinstitute im Rahmen des europäischen CHORUS-Programmes (siehe ist-chorus.org) arbeitet an Suchfunktionen für das Internet, die über die heuteüblichen Methoden derSuche anhand von Metadaten oder anderen textuellen Inhalten hinausgehen. Basierend auf Peer-to-Peer-Technologien soll ein großes Netz an Ressourcen aufgebaut werden, die dann unter anderem auch Ähnlichkeitssuchen zu von Nutzern vorgegebenen Musterdaten erlauben. Das Ziel dabei ist, unabhängig von zentralen Suchdatenbanken goßer Anbieter (Google, Yahoo, Micosoft, …) innovative Suchtechniken entwickeln zu können.
Eine Beispielanwendung zur Suche ähnlicher Flikr-Bilder steht hier bereit: http://sapir.isti.cnr.it/index
Kein (korrektes) Impressum? Bußgeld droht!
Nach dem 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz (TMG) hat jede Website (“Diensteanbieter”) ein Impressum vorzuhalten, in dem alle Informationen zum Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Dazu gehören u.a. Namen und Adresse, Telefonnummern und eMail-Adressen.
Verletzungen dieser Impressumspflicht wurden bislang meist von Mitbewerbern auf Basis des Wettbewerbsrechtes verfolgt. Kaum jemand denkt daran, dass auch Behörden nach dem TMG berechtigt sind, wegen Verstößen gegen das Gesetz Bußgelder zu verteilen.
Mittlerweile wird immer öfter bekannt, dass tatsächlich in einigen Bundesländern von den Behörden gezielt Bußgelder wegen fehlender oder mangelhafter (und somit ordnungswidriger) Impressi verfügt werden. Dabei werden nicht unerhebliche Geldbeträge fällig, was gerade kleinere Firmen vor ernsthafte Probleme stellen kann.
Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Ihre Website ein Impressum benötigt und welche Informatinen dieses enthalten muss, können Sie dazu im Web Hilfe finden. Besonders hilfreich sind Generatoren, die ein Musterimpressum nach dem Bedarf einer Website erzeugen.
Beispiele für derartige Generatoren finden Sie z.B. bei
- http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
- http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
- http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Natürlich wird Ihnen kein Generator garantieren, dass Ihr Impressum fehlerfrei ist, aber alle dertigen Hilfestellungen minimieren die Gefahr von Abmahnungen oder Bußgeldern.
Helferlein für wechselnde Browser-Auswahl
Wenn Sie regelmäßig mit unterschiedlichem Browser auf bestimmte Links zugreifen möchten, vermissen Sie sicher auch manchmal eine Möglichkeit, nach dem Klick auf den Link noch auswählen zu können, mit welchem Browser Sie die entsprechende Website öffnen möchten.
Die kleine Software “Browser Chooser” von Jan Ole Peek kann hier hilfreich sein: sie wird als “Standardbrowser” installiert und reicht dann die von Ihnen angeklickte Webadresse an den von Ihnen gewünschten Browser weiter. Zu Browser-Auswahl öffnet sich ein kleines Fenster bzw. eine Art “Launchpad”, in dem der Nutzer bis zu 4 Links zu verschiedenen Browsern hinterlegen kann.
Näheres zu diesem kleinen Werkzeug finden Sie auf der Seite des Entwicklers: http://browserchooser.codeplex.com/








