M’r losse de Dom in Kölle? – Eine Urheberrechtsfrage
Das LG Köln musste sich dieser Tage mit einem etwas kuriosen Fall einer Urheberrechtsstreitigkeit befassen:
In der virtuellen Welt “Second Life” ist eine Simulation “virtuelles Köln” entstanden, die natürlich auch den Kölner Dom als Objekt enthält. Die zu verhandelnde Frage war in diesem Fall, wer denn das Urheberrecht für den simulierten Dom hat und ob es sich bei der Simulation um eine eigenständige künstlerische Leistung handelt.
Das Gericht stellt in diesem Urteil fest, dass auch in virtuellen Welten wie SL eigenständige Kunstwerke entsehen können, dass dies aber im vorliegenden Verfahren nicht der Fall ist.
Die genaueren Hintergründe und die Entscheidung des Gerichtes können Sie hier nachlesen:
JurPC Web-Dok. 77/2008 (LG Köln, Urteil vom 21.04.2008, AZ 28 O 124/08)
Es gibt auch einen Artikel hierzu auf GOLEM









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