Urteil zur Haftung von WLAN-Betreibern bei unberechtigter Nutzung
(Quelle: Golem.de)
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht keine allgemeine Haftung von Inhabern privater WLAN-Netze, wenn Dritte in das Netz eindringen und den damit verbundenen Internetanschluss unerlaubt mitnutzen. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt, über dessen WLAN-Netz ohne sein Wissen Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden war.
Die von der Musikindustrie geforderte Pflicht zur ständigen Prüfung der WLAN-Nutzung sah das Gericht nicht – Prüfungspflichten hat ein Anschlussinhaber danach nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter gebe.
Die Entscheidung (“Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch einen Dritten”, 11 U 52/07) des OLG Frankfurt vom 1. Juli 2008 ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht Revision zugelassen hat.
Deb vollständigen Artikel lesen Sie bitte hier: http://www.golem.de/0807/61034.html









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