Leitfaden zur Impressumspflicht
Ein großer Teil der immer wieder anstehenden Abmahnverfahren betrifft unvollständige oder nach Ansicht des Mahnenden formal anfechtbare Impressumsangaben auf Internet-Sites.
Ein neuer Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten. Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, können mit Hilfe des Leitfadens ermitteln, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben. Der Leitfaden ist nicht rechtsverbindlich (das ist bei diesem “heißen” Thema auch kaum möglich) und kann daher im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, er gibt aber eine Orientierungshilfe, um die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen und so unnötige Abmahnungen zu vermeiden.
Sie können den Leitfaden unter folgender Adresse erreichen: http://www.bmj.de/musterimpressum









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