Sapir: Ähnlichkeitssuche in audiovisuellen Medien
Das SAPIR-Projekt (Search In Audio Visual Content Using Peer-to-peer IR) verschiedener Forschungsinstitute im Rahmen des europäischen CHORUS-Programmes (siehe ist-chorus.org) arbeitet an Suchfunktionen für das Internet, die über die heuteüblichen Methoden derSuche anhand von Metadaten oder anderen textuellen Inhalten hinausgehen. Basierend auf Peer-to-Peer-Technologien soll ein großes Netz an Ressourcen aufgebaut werden, die dann unter anderem auch Ähnlichkeitssuchen zu von Nutzern vorgegebenen Musterdaten erlauben. Das Ziel dabei ist, unabhängig von zentralen Suchdatenbanken goßer Anbieter (Google, Yahoo, Micosoft, …) innovative Suchtechniken entwickeln zu können.
Eine Beispielanwendung zur Suche ähnlicher Flikr-Bilder steht hier bereit: http://sapir.isti.cnr.it/index
Kein (korrektes) Impressum? Bußgeld droht!
Nach dem 2007 in Kraft getretenen Telemediengesetz (TMG) hat jede Website (“Diensteanbieter”) ein Impressum vorzuhalten, in dem alle Informationen zum Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. Dazu gehören u.a. Namen und Adresse, Telefonnummern und eMail-Adressen.
Verletzungen dieser Impressumspflicht wurden bislang meist von Mitbewerbern auf Basis des Wettbewerbsrechtes verfolgt. Kaum jemand denkt daran, dass auch Behörden nach dem TMG berechtigt sind, wegen Verstößen gegen das Gesetz Bußgelder zu verteilen.
Mittlerweile wird immer öfter bekannt, dass tatsächlich in einigen Bundesländern von den Behörden gezielt Bußgelder wegen fehlender oder mangelhafter (und somit ordnungswidriger) Impressi verfügt werden. Dabei werden nicht unerhebliche Geldbeträge fällig, was gerade kleinere Firmen vor ernsthafte Probleme stellen kann.
Wenn Sie sich vergewissern möchten, ob Ihre Website ein Impressum benötigt und welche Informatinen dieses enthalten muss, können Sie dazu im Web Hilfe finden. Besonders hilfreich sind Generatoren, die ein Musterimpressum nach dem Bedarf einer Website erzeugen.
Beispiele für derartige Generatoren finden Sie z.B. bei
- http://www.abmahnwelle.de/certiorina/
- http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
- http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Natürlich wird Ihnen kein Generator garantieren, dass Ihr Impressum fehlerfrei ist, aber alle dertigen Hilfestellungen minimieren die Gefahr von Abmahnungen oder Bußgeldern.
Helferlein für wechselnde Browser-Auswahl
Wenn Sie regelmäßig mit unterschiedlichem Browser auf bestimmte Links zugreifen möchten, vermissen Sie sicher auch manchmal eine Möglichkeit, nach dem Klick auf den Link noch auswählen zu können, mit welchem Browser Sie die entsprechende Website öffnen möchten.
Die kleine Software “Browser Chooser” von Jan Ole Peek kann hier hilfreich sein: sie wird als “Standardbrowser” installiert und reicht dann die von Ihnen angeklickte Webadresse an den von Ihnen gewünschten Browser weiter. Zu Browser-Auswahl öffnet sich ein kleines Fenster bzw. eine Art “Launchpad”, in dem der Nutzer bis zu 4 Links zu verschiedenen Browsern hinterlegen kann.
Näheres zu diesem kleinen Werkzeug finden Sie auf der Seite des Entwicklers: http://browserchooser.codeplex.com/








