Globale Umfrage: Vier von fünf Befragten betrachten den Zugang zum Internet als Menschenrecht
GlobeScan hat im Auftrag des BBC World Service eine weltweite Umfrage durchgeführt, bei der mehr als 27.000 Erwachsene in 26 Ländern befrat wurden. 87% der Befragten äußerten, dass der Zugang zum Internet als fundamentales Menschenrecht eingestuft werden sollte. Besonders in Südkorea, Mexiko und China meinte dies eine überdurchschnittlich große Zahl an Befragten.
Die Mehrzahl der Nutzer sehen einen sehr positiven Wandel durch das Internet in ihrem Leben, insbesondere durch die schnell verfügbaren Informationen, die Integration in soziale Netzwerke und sogar durch empfundene größere Freiheit. Letztere Aussage trafen 78% der Befragten. Dennoch wagt es die Hälfte der Internetnutzer nicht unbedingt, ihre wirkliche Meinung online deutlich zu äußern – dies gilt interessanterweise sogar für Länder mit hoher Internetnutzung wie z.B. Japan, Korea, Frankreich, Deutschland und China. Damit in Einklang steht, dass die Mehrzahl der Befragten regulatorische Eingriffe in das Netz absolut ablehnt.
Die Umfrage ist hier zu finden: http://www.globescan.com/news_archives/bbc2010_internet/
Anschlusseigner haftet für Angebot in Tauschbörse
Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes Köln (Az. 6 U 101/09) aus Dezember 2009 muss eine Frau aus Bayern die Kosten einer Abmahnung, sowie Prozeßkosten wegen des Angebotes einer größeren Menge von Musiktiteln in Online-Tauschbörsen an die klagenden Musikkonzerne zahlen. In 2005 waren vom Internetanschluss der Beklagten eine ganze Reihe von Titeln zum Tausch/Download angeboten worden, wobei aber die Verurteilte bestreitet, selbst für die Tauschangebote verantwortlich gewesen zu sein, da außer ihr auch ihr Ehemann und ihre minderjährigen Söhne Zugang zu dem Internetanschluss hatten. Die Beklagte konnte keine Sicherung (Firewall, eingeschränkte Nutzerkonten) gegen illegale Nutzung des Anschlusses und auch sonst keine Maßnahme zur Wahrnehmung der elterlichen Kontrollpflichten nachweisen. Lt. OLG Köln reichen bloße Verbote der Teilnahme an Tauschbörsen ohne weitere Kontrollen nicht aus, weswegen die Anschlussinhaberin letztlich für die Urheberrechtsverletzungen zu haften habe.
Grundrecht auf Internetzugang
Die für Medienfragen zuständigen Minister der Mitgliedstaaten des Europarates haben sich im Mai dieses Jahres getroffen und die Medienpolitik in Europa diskutiert. In der Abschlusserklärung ihres Treffens stellen sie fest, dass der freie Zugang zu Informationen essentiell für die Ausübung demokratischer Rechte ist und dass eine steigende Anzahl von Mitbürgern sich auf das Internet als Informationsmedium verlässt. Zudem wird die Wichtigkeit des Internet für viele Belange des täglichen Lebens betont und der Zugang zum Internet als Bedingung für die Wahrnehmung der Menschenrechte bezeichnet. Der Bericht kann von der Website des Council of Europe heruntergeladen werden: http://www.coe.int
Europäischer Guide für Endkunden zum Internet-Handel
Wie die Umfragen verschiedener Institute immer wieder zeigen, fühlt sich die Mehrheit der Europäer unsicher bei Einkäufen und den damit verbundenen Online-Zahlungen im Web. Viele mögliche Kunden sehen daher von Online-Einkäufen ab, andere Kunden kaufen ungern und daher nur sporadisch online ein.
Da es sich hier um zukunftsträchtige Märkte handelt und auch schon entsprechende Anregungen zur Verbesserung der Situation aus dem EU-Parlament kamen, haben die EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva einen digitalen Ratgeber “eYouGuide” herausgegeben. Dieser Guide gibt Tipps zum Schutz der eigenen Daten und Ratschläge zu verschiedenen Themen, wie z.B. was der Nutzer beim Einkauf im Internet beachten sollte, oder welche Besonderheiten z.B. bei Musik-Downloads wichtig sind.
Die Besonderheit des eYouGuide: es wird nicht nur nationales Recht, sondern auch europäisches Recht berücksichtigt und so europäischen Nutzern leichten Zugriff auf Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Online-Handel ermöglicht.
Den eYouGuide finden Sie hier: http://ec.europa.eu/information_society/eyouguide/navigation/index_de.htm
Skriptum Internet-Recht von Prof. Dr. Thomas Hoeren (Uni Münster)
Das Skriptum Internet-Recht des Direktors des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster Prof. Dr. Thomas Hoeren klärt über die komplexe Rechtslage im Internet auf. Das als PDF zur Verfügung stehende Kompendium deckt ganz unterschiedliche Facetten der Rechtslage rund um das Internet ab, angefangen bei Rechtsproblemen beim Erwerb von Domains und dem Immaterialgüterrecht, über werberechtliche Fragen im Online-Marketing und Vertragsschlüsse mit Kunden bis hin zu Datenschutzrecht, Haftung von Online-Diensten, internationalen Aspekten des Internetrechts und dem Internetstrafrecht. Im Kapitel Online-Marketing wird in kollisionsrechtliche Fragen und anwendbare Regelungen unterschieden, mit Unterpunkten zum Telemediengesetz (TMG), zu Online-Auktionen, zu kommerziellen Versendung von eMails, zu Links und Meta-Tags, sowie zum Keyword-Advertisement. Ziel der Publikation ist es vor allem, eine Übersicht zu aktuellen Themen des Internetrechts zu liefern, die bei gedruckten Büchern in aller Regel nicht erreicht werden kann.
Die aktuelle Ausgabe des Online-Buches steht (wie auch älteres Fassungen des Skriptums) zum Internetrecht stehen auf den Seiten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster kostenlos zum Download zur Verfügung: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/








