Europäischer Guide für Endkunden zum Internet-Handel
Wie die Umfragen verschiedener Institute immer wieder zeigen, fühlt sich die Mehrheit der Europäer unsicher bei Einkäufen und den damit verbundenen Online-Zahlungen im Web. Viele mögliche Kunden sehen daher von Online-Einkäufen ab, andere Kunden kaufen ungern und daher nur sporadisch online ein.
Da es sich hier um zukunftsträchtige Märkte handelt und auch schon entsprechende Anregungen zur Verbesserung der Situation aus dem EU-Parlament kamen, haben die EU-Kommissarinnen Viviane Reding und Meglena Kuneva einen digitalen Ratgeber “eYouGuide” herausgegeben. Dieser Guide gibt Tipps zum Schutz der eigenen Daten und Ratschläge zu verschiedenen Themen, wie z.B. was der Nutzer beim Einkauf im Internet beachten sollte, oder welche Besonderheiten z.B. bei Musik-Downloads wichtig sind.
Die Besonderheit des eYouGuide: es wird nicht nur nationales Recht, sondern auch europäisches Recht berücksichtigt und so europäischen Nutzern leichten Zugriff auf Informationen über ihre Rechte und Pflichten im Online-Handel ermöglicht.
Den eYouGuide finden Sie hier: http://ec.europa.eu/information_society/eyouguide/navigation/index_de.htm
Sicherheitslücke in MS Excel
Microsoft hat die Existenz einer Sicherheitslücke in Microsoft Excel bestätigt (Sicherheitsnotiz Nr. 968272). Über speziell präparierte Office-Dateien können Angreifer Code einschleusen und ausführen. Es sind bereits entsprechende Excel-Dateien im Umlauf, also ist Vorsicht geboten!
Es sind sowohl die Windows-Versionen von Excel bis einschließlich Microsoft Office Excel 2007 betroffen, als auch Microsoft Office 2008 für den Mac und verschiedene Excel Viewer. Ob und wann es einen Patch zur Behebung des Problems geben wird, wurde von Microsoft noch nicht bekanntgegeben; vermutlich wird er erst am nächsten regulären Patchday erscheinen. Von Microsoft werden mehrere Workarounds vorgeschlagen – unter anderem empfiehlt Redmond, keine Office-Dateien zu öffnen, die nicht aus bakannten und/oder vertrauenswürdigen Quellen stammen.
Sicherheitslecks im Acrobat Reader 8
Wie der Dienst Golem berichtet, wurden im Adobe Reader 8 bzw. Acrobat 8 mehrere Sicherheitslecks gefunden, über fünf davon lässt sich danach schadhafter Programmcode ausführen, mit dem ein Angreifer seine Rechte ausweiten und evtl. die Kontrolle über ein fremdes System erlangen kann. Auch Denial-of-Service-Angriffe können eines der Lecks nutzen.
Adobe bietet für den Adobe Reader sowie für Acrobat ein Update auf die Version 8.1.3 als Download an. Die neuen Versionen sollen die genannten Sicherheitslücken beseitigen.
Höhere Versionen der Software scheinen von den Sicherheitslücken nach Adobes Angaben nicht betroffen zu sein.
Neue Open Books von O’Reilly zum kostenlosen Download
O’Reilly hat die Bücher “Praktischer Einstieg in MySQL mit PHP” und “Sicherheit im Internet” in sein Open-Book-Programm aufgenommen und stellt sie damit zum kostenlosen Download bereit.
“Praktischer Einstieg in MySQL mit PHP” von Sascha Kersken ist eine MySQL-Einführung für Webentwickler, die eine professionelle und doch kostengünstige Datenbanklösung für ihre Webseiten suchen. Es vermittelt praxisnah, wie eine MySQL-Datenbank (MySQL 5.0 und 5.1Beta) eingerichtet, administriert und mittels PHP-Skripten (PHP 5.2) in Webseiten eingebunden werden kann.
“Sicherheit im Internet” von Krzysztof Janowicz beschäftigt sich praxisnah mit Sicherheitsfragen in Zusammenhang mit dem Internet. Es beleuchtet die gängigen Internet-Dienste unter Sicherheitsaspekten und gibt Tipps rund um sicheres Verhalten im Internet und den EInsatz von Sicherheitssystemen.
Die Bücher können ab sofort unter oreilly.de als PDF heruntergeladen werden.
Natürlich gibt es die Bücher auch gedruckt:
[asa buch]3897217155[/asa]
[asa buch]3897217171[/asa]
Urteil zur Haftung von WLAN-Betreibern bei unberechtigter Nutzung
(Quelle: Golem.de)
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht keine allgemeine Haftung von Inhabern privater WLAN-Netze, wenn Dritte in das Netz eindringen und den damit verbundenen Internetanschluss unerlaubt mitnutzen. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt, über dessen WLAN-Netz ohne sein Wissen Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden war.
Die von der Musikindustrie geforderte Pflicht zur ständigen Prüfung der WLAN-Nutzung sah das Gericht nicht – Prüfungspflichten hat ein Anschlussinhaber danach nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter gebe.
Die Entscheidung (“Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch einen Dritten”, 11 U 52/07) des OLG Frankfurt vom 1. Juli 2008 ist noch nicht rechtskräftig, da das Gericht Revision zugelassen hat.
Deb vollständigen Artikel lesen Sie bitte hier: http://www.golem.de/0807/61034.html








